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04.02.04

Katzenschaden = Wildschaden

Versicherungstechnisch ist ein Katzenschaden = Wildschaden = Teilkaskoversichert (und nicht über Vollkasko) = kein Selbstbehalt = keine Prämienerhöhung. :-)

Die blöde Katze hat mein Auto knapp zum Totalschaden gebracht. Gut 120km/h auf der Autobahn, frontal unter dem Nummernschild rein. Das Resultat ist eine zertrümmerte Front, Klima-Anlage kaputt, Oelkühler kaputt, Wasserkühler kaputt, teil der Unterbodenabdeckung abgerissen, und eventuell Motorhaube noch etwas verzogen !?!

Keine Ahnung, was eine Katze dazu veranlassen kann, im gestreckten Galopp über die Autobahn zu rennen. Muss wohl ein Kater gewesen sein, und irgend eine Katze war bestimmt auch noch im Spiel...

Posted by mittelholzer at 04.02.04 17:11

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